Information zur gesetzlichen Zuzahlung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beteiligen sich nach den gesetzlichen Vorgaben an den Kosten bestimmter Leistungen in der Hilfsmittelversorgung.
Sofern keine Befreiung Ihrer Krankenkasse vorliegt, erstellt die PMZ GmbH gemäß den GKV-Regularien eine Zuzahlungsrechnung. Bei monatlichen Versorgungspauschalen erfolgt die Abrechnung der gesetzlichen Zuzahlung monatsweise und wird direkt mit dem Erstattungsanspruch Ihrer Krankenkasse verrechnet.

Vorlage Ihres Befreiungsausweises
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, legen Sie der PMZ GmbH bitte umgehend Ihren aktuellen Befreiungsausweis vor.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Befreiungsausweises bei der PMZ GmbH. Zuzahlungsforderungen, die vor dem Eingang Ihres Nachweises entstanden sind, bleiben bestehen. Zuzahlungsbefreiungen gelten in der Regel für ein Kalenderjahr und müssen jährlich neu bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Jährliche Zuzahlungsbescheinigung & SEPA
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine Jahresübersicht über sämtliche bei der PMZ GmbH geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen. Diese Bescheinigung können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Prüfung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze und Rückerstattung einreichen.
Für eine unkomplizierte Abwicklung empfehlen wir Ihnen, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug anfallender Zuzahlungsrechnungen zu erteilen.
Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung und wirtschaftlicher Aufzahlung
Bitte unterscheiden Sie die gesetzliche Zuzahlung von einer wirtschaftlichen Aufzahlung bei Wahl einer höherwertigen Versorgung: Entscheidet sich ein Versicherter schriftlich für eine Ausstattung oberhalb der vertraglichen Regelleistung der Krankenkasse, stellt die PMZ GmbH hierüber eine gesonderte Privatrechnung. Bewahren Sie diese Privatrechnungen bitte sorgfältig für Ihre Steuererklärung auf, da keine Zweitschriften ausgestellt werden.
